Die Hessische Landesregierung hat unter dem Druck der allgemeinen Infektionslage nach dem Ausbruch des Corona-Virus am 24.03.2020 ein Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfreiheit beschlossen. Darin wird mit § 51 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) ein Eilentscheidungsrecht des Haupt- und Finanzausschusses anstelle der Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung eingeräumt.
Aufgrund dessen wird anstelle der für Dienstag, 28. April 2020, terminierten Stadtverordnetenversammlung eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 51 a HGO geplant, die im Konzertsaal der Trinkkuranlage unter den dann geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden soll,
Die Vorlagen und die unter § 51 a HGO gefassten Beschlüsse werden in einer nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung auf die Tagesordnung genommen.