Die Hessische Gemeindeordnung legt in § 109 HGO zur Veräußerung von Vermögen fest, dass die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, zwar veräußern darf. Jene dürfen in der Regel allerdings nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 23.02.2021 wurde von den Ausschussmitgliedern der FW/UWG, CDU, FDP und Bündnis90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD ein Grundstücksverkauf von Baugelände an einen privaten Investor weit unter Wert beschlossen. Ein entsprechender Änderungsantrag der SPD wurde Mehrheitlich abgelehnt, bei Enthaltung des Ausschussmitgliedes von Bündnis90/Die Grünen.
Diese Vorgehensweise beschreibt sehr gut die Wohnungsbaupolitik der bürgerlich-konservativen Parteien und Wählergemeinschaften Bad Nauheims.
Die Bevorzugung von privaten Investoren zulasten der Allgemeinheit kann mittlerweile als symptomatisch bezeichnet werden. Dagegen muss dringend restriktiv und rigide vorgegangen werden. „Wir als Bad Nauheimer Sozialdemokraten werden uns weiterhin für eine soziale und gerechte Politik einsetzen, die den Bürgerinnen und Bürgern dient.“, kritisiert Georg Küster die zunehmend wohlwollende Haltung übriger Lokalpolitiker gegenüber privaten Investoren.
Küster zeigt sich dabei enttäuscht: „So entwickelt die FW/UWG Fraktion Bad Nauheim weil sie hier leben. Was blieb von den Versprechungen der CDU Fraktion über bezahlbares Wohnen?“. Auch Bündnis90/DIE GRÜNEN stimmten, so Küster weiter, für ein Neubaugebiet mit reinen Einfamilienhäusern und für den Verkauf von Grundstücken der Stadt an einen Investor weit unter Wert. Als Nachweis zu seinen Feststellungen verweist Küster auf den Beschlussvorschlag des Magistrates und den Änderungsantrag der Kurstadt-SPD.