Die SPD-Fraktion fordert die Einführung einer Transparenzsatzung nach Maßgabe des vierten Teils des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Der Magistrat soll hierzu dem Stadtparlament noch vor den Kommunalwahlen 2021 einen Entwurf vorlegen.
Die Satzung soll Bürgerinnen und Bürger ermöglichen, unmittelbar Einblick in Vorgänge der städtischen Verwaltung einschließlich der Eigenbetriebe sowie Unternehmen, an der die Stadt zu mehr als 50% beteiligt ist, zu nehmen.
„Die Anregung eines engagierten Neubürgers fand bei uns sofort positive Resonanz“ unterstreichen Küster und Hensel, treffe sie doch auf eine Kernforderung der kurstädtischen Sozialdemokraten.
Der Anspruch auf Informationszugang habe eine wichtige demokratische und rechtstaatliche Funktion. Der freie Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu vorhandenen Informationen öffentlicher Stellen sei wesentlicher Bestandteil ihrer Partizipation sowie der Kontrolle staatlichen Handelns. Er fördere die demokratische Meinungs- und Willensbildung.
Die hessische Datenschutzschutzgesetzgebung wurde in diesem Sinn angepasst und ermögliche so den Kommunen die Einführung einer „Transparenzsatzung“. Im Gegensatz zu etlichen anderen Kommunen habe Bad Nauheim diese Möglichkeit, sich seinen Bürgerinnen und Bürgern zu öffnen, bisher nicht genutzt. Es bestehe demnach Handlungsbedarf.
In unserer Demokratie sei es heute mehr denn je wichtig, durch Transparenz das Vertrauen der Bürger in die Ausübung von Amtsabläufen zu stärken. Die Akzeptanz von Entscheidungen der Verwaltung werde erhöht, indem sie nachvollziehbar werden.
„Transparenz und Einsicht in öffentliche Vorgänge fördern die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger und stärken Vertrauen in Verwaltung und Demokratie.“ betont das Führungsgespann abschließend.