Weil die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen attraktiv sind, hat in den letzten Jahren die Nutzung von Privatquartieren als Ferienwohnungen, Wohnen auf Zeit und ähnliche Nutzung von Wohnraum, deutlich zugenommen. Die SPD Fraktion fordert deswegen eine Satzung, die genau diesen Aspekt aufgreift und regelt.
Laut Internet sind es in Bad Nauheim derzeit über 100 Angebote auf unterschiedlichsten Plattformen! Besonders kleine Eigentumswohnungen sind vor diesem Hintergrund zunehmend interessante Objekte für Spekulanten geworden. Gleichzeitig fehlen jedoch Wohnungen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt!
Um in Bad Nauheim ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu haben, ist mehr als eine Quote von 15% bei Neubauprojekten erforderlich. Die Stadt muss auch bei Zweckänderungen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen. Abweichend von der Auffassung des Magistrates ist zeitnahes Handeln für die SPD aus funktionalen und finanziellen Gründen vordringlich.
Wie aus der Antwort des Magistrats auf eine SPD-Anfrage hervorgeht, wurden nicht alle Vermieter von Privatquartieren erfasst, die Kurbeiträge abzuführen haben. Demnach sind zusätzliche jährliche Einnahmen aus der Kurtaxe bis zu 100.000 Euro möglich. Das sind Einnahmen, die Bad Nauheim braucht und welche die Bürger nicht zusätzlich belasten. Sie bestätigen all jene Wohnungsgeber, die ihrer Bringschuld entsprechend der Kurbeitragssatzung nachkommen.
Weil die Einnahmen aus Kurbeiträgen nicht ausgeschöpft wurden, ist die Politik gefordert Maßnahmen vorzugeben:
a. Erfassung aller Vermieter von Privatquartieren zwecks Erhöhung der Einnahmen aus Kurbeiträgen.
b. Durchsetzung der Veröffentlichungspflicht des Kurbeitrages bei Vermietungen in Privatquartieren.
c. Sanktionen bei Verstößen gegen die Bringschuld bei den Kurbeiträgen.
Die bereits in anderen hessischen Kommunen bestehende Praxis vereinfacht die Erstellung einer Satzung für die Nutzung von Privatquartieren als Ferienwohnungen, Wohnen auf Zeit und ähnliche Nutzungen von Wohnraum.
Ziele der geforderten Satzung sind, neben der Begrenzung von Zweckentfremdung des Wohnraumes, die Verbesserung der städtischen Einnahmen. Dies dient der Bereitstellung einer attraktiven kurstädtischen Leistungsstruktur und fördert Tourismus.