Pressemitteilung:
Bad Nauheim, 22. Juni 2011
Grundstücksverkäufe Alte Gärtnerei
Tafelsilber darf nicht verpuffen
Verwendung für laufende Kosten nicht akzeptabel - Neue Koalition lehnt SPD-Begleitbeschluss ab
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Denn die gesetzlichen Bestimmungen sehen unter anderem vor, dass eben solche sogenannten außerordentlichen Erträge ausschließlich für Investitionen und Kredittilgungen verwendet werden sollen.
Nach den Einwänden des Landrates zum städtischen Haushalt und zum Wirtschaftplan des Kur- und Servicebetriebes legte nun der Magistrat kürzlich einen neuen Entwurf des Wirtschaftsplans vor. In jenem sind nun, anders als vormals, die Erlöse aus Grundstücksverkäufen als außerordentliche Erträge aufgeführt. Allerdings finden sie nicht die Verwendung, die das Gesetz vorschreibt. Die Erträge von mehreren Millionen Euro können weder nachträglich für 2010, noch für 2011 ihre Verwendung finden. Und somit werden aus ihnen Rücklagen gebildet.
Rücklagen unterliegen aber nicht der geforderten Zweckbindung. Somit besteht die Gefahr, dass sie für die Deckung laufender Betriebskosten verwendet werden. Dies würde allerdings bedeuten, dass Gelder, die ursprünglich aus der Veräußerung von städtischem Vermögen stammen, für laufende Kosten verpuffen.
Um dem entgegen zu treten, beantragte Sinan Sert für die SPD Fraktion, dass Rücklagen, die eben aus außerordentlichen Erträgen resultieren, ausschließlich für Investitionen oder Kredittilgungen verwendet werden. Damit hätte die Zweckgebundenheit der Gelder und die adäquate Verwendung städtischen Vermögens sicher gestellt werden können.
Dieser als Begleitbeschluss zum Wirtschaftplan beantagte Passus wurde allerdings von der neuen Koalition nicht mitgetragen und abgelehnt. Diese Haltung mag erkennen lassen, wie die neue Koalition aus CDU und Grünen zu ihrer Verantwortung städtischem Vermögen gegenüber steht.





